Die Seiten sind immer noch im Aufbau. Damit aber überhaupt schon etwas zu sehen ist, hat Frank Winter mal seine bisherigen Recherchen zu einem Text gebündelt:

Stadtrodaer Klosterbräu

Die Geschichte des Biers in Stadtroda

In der Chronik der Stadt Stadtroda ist unter anderem die Geschichte des Stadtrodaer Bieres nieder geschrieben.

Grundlage dafür sind die Unterlagen aus dem Archiv des Klosters sowie der nachfolgenden städtischen Brauereien, deren Archiv sowie dem historischen städtischen Archiv.

Leider sind diese Dokumente nicht vollständig, da durch den Brand des Klosters sowie auch der „Alten Suptur“ vieles zerstört wurde. So findet man in der Chronik keine durchgängige Geschichte zur Bierherstellung, sondern immer wieder lückenhafte Bestandteile innerhalb der geschichtlichen Entwicklungen.

Wie sicher jedem bekannt ist, gab es alkoholische Getränke schon seit langem. Aufgrund der Tatsache, dass es „Trinkwasser“ zumindest in den Städten nicht in der Qualität gab, um es „unbedenklich“ ohne Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen zu nutzen, konnten die Menschen in den Klöstern und der umliegenden Region von der Kreativität der Mönche profitieren und zusätzlich zum Wasser Getränke, die Alkohol enthielten, zu sich nehmen. Es wurden damals alkoholische Getränke aus verschiedenen Pflanzen wie Trauben, Früchten, Obst und Gemüse sowie Getreide hergestellt, die einen gewissen alkoholischen Anteil besaßen (alkoholische Gärung).

Man erkannte schon sehr früh die Wirkung des Alkohols. Dieser wirkte ab einer gewissen Menge berauschend und bot in einer bestimmten Menge zu sich genommen, auch einen gewissen gesundheitlichen Schutz. Auch heute findet Alkohol noch Anwendung in der Medizin.

Wahrscheinlich wurde zuerst die berauschende Wirkung als Anlass genommen, die Abwehr von Krankheiten wurde sicher erst später durch persönliche Schicksale und Erfahrungen erkannt. So wurde Alkohol in kontrollierten Mengen auch an Kinder ausgegeben, zumindest in den Klöstern und in dessen Nähe und gegen Zahlung eines entsprechenden Geldes oder damals durch Abgabe von materiellen Werten (….).

Hier die Geschichte

Mit der Gründung des Klosters im Jahre 1251 wurde hier in Roda mit Sicherheit Bier gebraut, Wein sicher schon früher:

Das damalige Bier ist mit dem heutigen Bier allerdings überhaupt nicht zu vergleichen gewesen. Es gab keine Festlegung und wahrscheinlich auch keine Kontrolle zum Alkoholanteil ebenfalls war es geschmacklich nicht vergleichbar. Überliefert ist z.B. das Wort „Plärre“. Die Zutaten zur Bierherstellung waren damals aber die gleichen, Gerste, Hopfen, Malz, Hefe.

Im Jahre 1310 wurde Roda durch den Grafen von Schwarzburg das erste Mal urkundlich erwähnt. Ebenfalls zu diesem Datum wurde die Bierherstellung im Kloster zu Roda in der Chronik erstmals erwähnt. Dem Kloster gehörten Grundstücke in Roda, wie Ländereien (Felder, ein altes Vorwerk „Der Steinhof“ gegenüber dem alten Markt). Dieser wurde 1449 von der Stadt angekauft, vergrößert und zum Sitz des Landrichters ausgebaut. Aus ihm entwickelte sich das erste Schloß, welches aber dem großen Stadtbrand von 1638 mit der Hälfte aller Wohnhäuser, der Kirche und Schule wie auch das Rathaus zum Opfer fiel.

Im Jahre 1459 fiel Heinrich der Jüngere, Herr von Gera im Auftrage des Kurfürsten in Roda ein und zerstörte die Stadt. Bei der damaligen Belagerung soll sich das seltsame Ereignis zugetragen haben, welches den Inhalt der Sage von der Rod’schen Möhre bildet. In der Zeit war Kurfürst Friedrich der Sanftmütige (22.08.1412 bis 07.09.1464) aus dem Hause Wettin im damaligen Roda unter anderem in Roda an der Macht. Die Geschichte der Rod´schen Möhre geht vermutlich auf einen Streit zwischen dem Besitzer des Klosters sowie den Bürgern von Roda und der Verwaltung bzw. den Ratsherren zurück. Das Bier des Klosters „Rodaer Klosterbräu“ konkurrierte mit dem Bier, dass die Ratsherren aus anderen Ländern bringen ließen. Selbst bei einem mittelalterlichen Markttreiben soll es sich zugetragen haben, dass ein Streit zwischen den Ratsherren und dem Kloster ausbrach. Grund hierfür war wohl der sehr gute Geschmack des Bieres des Klosters (vielleicht auch wegen dem Wein) und der dadurch schlechte Verkauf des „Importbieres“ der Stadt, Obwohl das Kloster für Ihren „Stand“ die Pacht vollständig an die Stadt zahlte.

Im Jahre 1537 wurde zur Schlichtung von Irrungen und Streitigkeiten zwischen den thüringischen Städten und den Landgemeinden wegen des Bierbrauens, Schänkens und Handwerksbetriebes von den Kurfürsten und der Landschaft Schiedsmänner eingesetzt, welche zu Saalfeld einige Schiede (Schiedssprüche) aufstellten. Für die Stadt Roda und die umliegenden Dörfer erfolgten diese am 24. November 1537 zwischen der Stadt Roda und den Dörfern des Amts, Klosters und der Ritterschaft: Ottendorf, Eineborn, Tautendorf, Hellborn, Ebersdorf, Karlsdorf, Weißbach, Bremsnitz, Rattelsdorf, Tissa, Hainbücht, Gernewitz, Waltersdorf, Quirla und Ulrichswalde. Am selben Tag zwischen der Stadt Roda einerseits und Dietrich von Lichtenhain zu Gleina und seinen Leuten zu Gleina, Schleifreisen und Albersdorf andererseits. Am Sonntag, dem 25. November 1537 zwischen der Stadt Roda und Heinrich von Bünau zu Schlöben und Gröben. Am Freitag, dem 07. Dezember 1537 zwischen der Stadt Roda einerseits und Hans Puster nebst den Dörfern Groß- und Kleinbockedra, Rausdorf, Zöllnitz, Rabis und Drackendorf andererseits. Am Sonnabend, dem 08. Dezember 1537 zwischen der Stadt Roda und den Dörfern Ober- und Untergneus und Laasdorf.

In diesen sogenannten Saalfelder Schieden wurde zunächst im Bezug auf das Mälzen und Brauen im Allgemeinen bestimmt, dass der Schied des Kurfürsten Ernst vom Jahre 1485 unverändert bleiben und unverbrüchlich gehalten werden solle, und dann im Besonderen folgende Anordnungen getroffen. Die zum Kirchspiel der Stadt Roda gehörigen 6 Dörfer sollen jährlich 3 Scheffel Ihrer selbst angebauten Gerste zu Kindtaufen, Kirmsen und ihrem Hausbedarf brauen dürfen. In den übrigen Dörfern des Amtes wurde den haussässigen Bauern 4 Scheffel Ihrer Gerste und den Hintersättlern 2 Scheffel erkauftes Malz zu verbrauen gestattet. Die zuerst genannten 9 Dörfer sollten das Recht haben, das von ihrer Gerste gebraute Bier auch in Ihren Dörfern oder außerhalb derselben zu verkaufen, nur von gekaufter Gerste sollten Sie kein Bier brauen dürfen. Wollten Sie mehr als das von Ihrer Gerste gebraute Bier verschänken, so sollten Sie dieses Bier in den Städten des Fürstentums holen. Den übrigen Dörfern war es verboten, ihr Bier auswärts zu verpfennigen. In Schlöben sei ein Erbkretschmar (Ausschank, Gaststätte) gewesen, der vor etlichem Jahren nach Gröben verlegt worden sei, dort solle er bleiben und das darin zu verschränkende Bier aber in den Städten des Fürstentums geholt werden. In Groß- und Kleinbockedra sowie in Rausdorf sollte jeder Bauer 5 Jenaische Scheffel Gerste brauen dürfen, was er nicht davon zum eigenen Bedarf brauche, könne er an den Erbkretschmar in Großbockedra verkaufen. Dem dortigen Schänken waren 10 Scheffel zu brauen gestattet, den Mehrbedarf musste er aus den Städten beziehen. Ebenso dürfte jeder Hausgesessene in Zöllnitz, Rabis und Drackendorf 5 Scheffel brauen, könnte es auch in seiner Behausung verschänken, dürfte es aber nicht nach auswärts verkaufen. Denjenigen Dörfern, die Weinanbaugebiete hatten, wurde einen Büttner zu halten nachgelassen.

Als Strafe für Übertretung aller dieser Bestimmungen wurden 10 Gulden und der Entzug des Braurechts auf drei Jahre angedroht. In Bezug auf den Handwerksbetrieb sollten in den Dörfern nur Brotbäcker, Hufschmiede, Leineweber und Schneider, sonst aber keine Handwerker geduldet werden. Die Schneider sollten nur für die Bauern ihres Dorfes arbeiten dürfen, alles bei 10 Gulden Strafe. Doch sollte jeder seine selbst angebauten Früchte, Getreide und Wolle verkaufen dürfen zu seinem Besten.

1544

Johann Friedrich verkauft einige Ländereien des aufgehobenen Klosters hinter der Stadt Roda an den Rat der Stadt Roda und fordert noch einen Erbzins, außerdem die Mahlmühle, das Brauhaus und das Viehhaus des Klosters.

Kommentar von mir: Man kann davon ausgehen, wenn das Brauhaus nach der Niederlegung des Klosters noch existierte und dann an die Stadt Roda verkauft wurde, so wurde bis dahin auch weiter Bier gebraut.

1554

Am 16. April 1638 brannten die Schweden unter Feldmarschall Baner die Stadt an und legten 104 Häuser in Schutt und Asche.

Dabei ist auch die „Alte Suptur“ mit abgebrannt, zumindest das Obergeschoss. Das Jahr der Errichtung der „Alten Suptur“ ist nicht bekannt, aber es wurden ja auch jede Menge historische Dokumente durch Plünderungen und Brände vernichtet.

Die Stadt Roda befand sich in einer schlechten finanziellen Lage, daher wurden verschiedene Abgaben eingeführt, z.B. auf Brauen von Bier 10 Groschen im Jahr, wer aber nicht Braut aufs Jahr 5 Groschen, nichtbrauberechtigte Bürger gaben 3 ½ Groschen, Hausgenossen (Mieter) 1 ½ Groschen. In kleinen Truppen zogen 1645 „Zwickausche Soldaten“ hier durch. (Anm. von mir: durch „Roda“) Die um Ostern 1640 hier durchziehenden Schweden übten wiederum allerlei Rohheiten aus, schlugen die Fenster in der Schankstube des Rathauses ein, verbrannten die Horden in der Malzdarre und die Gefäße im Brauhaus, nahmen Bier weg und anderes mehr. Zu weiteren Drangsalen in diesem langwierigen Krieg kam es ab Januar 1646. Von da an führte der schwedische Feldmarschall Wrangel aus dem Vogtland kommend seine Truppen über Ronneburg, Gera und Stadt Roda in die Gegend um Kahla und Ilmenau, wo sie bis Ostern blieben und größtenteils durch Lieferungen aus den altenburgischen Landen (wozu auch Roda gehörte) verpflegt werden mussten.

Ihnen folgten kaiserliche Truppen, welche der Stadt Roda wieder Opfer auferlegten. Neben den Schäden, die die Soldaten den einzelnen Bürgern an Ihrem Eigentum zufügten, nahmen sie aus dem Ratskeller Wein und Bier und erschossen zwei Einwohner. Der neue Herzog besucht Stadt Roda im Oktober 1707 und verweilt hier auf dem Schloss. Das untere Brauhaus, unterhalb des Steinweges gelegen, erfährt eine wesentliche Erneuerung. Als Sommerlokal für den Ausschank des Bieres dient die sogenannte Laubhütte, eine Anlage unterhalb des Steinweges unter Lindenbäumen, wo ein kleines Haus mit einem Ofen für den Aufenthalt der Nachtwächter sich befindet.

1775–1784

Am 03. August 1775 brennt die Darre im oberen Malzhaus nieder, tags darauf schlägt der Blitz in die Stadtkirche ein, richtet aber nur geringen Schaden an.

Am 08. Januar 1793 brennt das obere Malzhaus ab.

Am 12. Oktober 1793 gibt es Feuer im unteren Malzhaus, welches durch Fahrlässigkeit des betrunkenen Braumeisters entstanden war.

Am 18. Februar stürzt ein Stück des Steinweges von dem Laubhüttendach bis hinter das Malzhaus mit Geprassel herab, schlägt das Dach des Malzhauses ein und verschüttet die Keller.

Am 06. Mai 1867 eröffnet der Braumeister Johann Friedrich Preller eine Privatbrauerei in der Weihergasse. Städtischerseits wird ein Brauhof errichtet und am 16. Mai eine neue Brau- und Schankordnung erlassen, die auch das Brauen privater brauberechtiger Bürger regelt. Für den Brauhof wird eine neue Malzdarre und ein Fasshaus erbaut.

Neue Dampfbrauerei, Grundsteinlegung 1890.

Am 15. Juni 1891 wurde zum ersten Mal in der neuen Brauerei gebraut. Kosten für Bau und Einrichtung: 120000 Mark

1900

Die Prellersche Brauerei im Weihertal wird zwangsversteigert.

Am 28.01.1900 wird das neue Malzhaus der Braugenossenschaft in Betrieb genommen.

Zahlen zum Klosterbräu

1310: Erste Erwähnung im Zusammenhang mit dem Stadtrecht

1870: Genossenschaftsbrauerei

1896: Genossenschaftsbrauerei Roda

1926: Klosterbrauerei Stadtroda AG

1952: VEB Klosterbrauerei Stadtroda

1964: VEB Brauerei Stadtroda

1969: Einstellung der Bierproduktion in Stadtroda

2019: Gründung der Stadtrodaer Klosterbräu UG (haftungsbeschränkt)

2019: Umfirmierung der Stadtrodaer Klosterbräu UG in die Stadtrodaer Klosterbräu GmbH

Frank Winter

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